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   BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00   

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BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
BayObLG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Eintragung des Geburtsortes in einem Familienbuch; Unrichtigkeit eines Eintrages in einem Personenstandsbuch; Erforderlichkeit von klarstellenden Zusätzen zum Geburtsort; Änderung der Bezeichnung eines Geburtsortes durch Umbenennung, Zusammenschluss oder ...

  • vfst.de

    §§ 15 a, 12, 47 PStG, § 60 DA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 15a, § 12, § 47; DA § 60
    Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - UR III 63/98
  • LG Regensburg - 7 T 730/98
  • BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    b) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLGZ 1997, 323/325 m.w.N.), sofern wie hier für die Eintragung der Geburtsorte im Familienbuch die Möglichkeit einer gerichtsfreien Berichtigung durch den Standesbeamten nach §§ 46a, 46b PStG nicht gegeben ist.
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 16 Wx 38/93

    Zulässigkeit der Eintragung eines Zusatzes, der Verstorbene sei nicht verheiratet

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    bb) Zusätze dieser Art sind im Personenstandsgesetz , das Gegenstand und Inhalt der Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994 227/232 f. = StAZ 1994, 377/379 = FamRZ 1995, 602 ; Keidel/Kahl Vorb. § 71 Rn. 26 m.w.N.), nicht vorgeschrieben.
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97

    Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    b) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLGZ 1997, 323/325 m.w.N.), sofern wie hier für die Eintragung der Geburtsorte im Familienbuch die Möglichkeit einer gerichtsfreien Berichtigung durch den Standesbeamten nach §§ 46a, 46b PStG nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung;

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall das Zuwarten als unangemessen und die spätere Einlegung des Rechtsmittels als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 136/137; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 1417 m.w.Nachw.) liegen nicht vor.
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG StAZ 1993, 387/388; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rn. 29).
  • BayObLG, 09.08.1994 - 1Z BR 64/94
    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    bb) Zusätze dieser Art sind im Personenstandsgesetz , das Gegenstand und Inhalt der Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994 227/232 f. = StAZ 1994, 377/379 = FamRZ 1995, 602 ; Keidel/Kahl Vorb. § 71 Rn. 26 m.w.N.), nicht vorgeschrieben.
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17

    Sterberegister - und der Geburtsort in Oberschlesien

    Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).

    Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).

  • OLG Nürnberg, 29.07.2016 - 11 W 594/16

    Maßgebliche Gemeindebezeichnung des im Sterberegister zu beurkundenden

    1) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsregister mit der Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossen, kann sie - ein Fall des § 47 PStG liegt ersichtlich nicht vor - gemäß § 48 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (BGH NJW 1988, 1469; BayObLG, BeckRS 2000, 30813519; Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz 3. Aufl. § 48 Rdnr. 1 je m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03

    Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (vgl. BayObLG StAZ 2000, 338 m. w. N.).
  • LG Kiel, 15.08.2001 - 3 T 270/01

    Berichtigung einer abgeschlossenen Eintragung im Personenstandsbuch; Angabe der

    Ein Gericht kann sie aber zur Auslegung der personenstandsrechtlichen Vorschriften heranziehen (vgl. BayObLG in StAZ 2000, 338, 339; Johansson/Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, 1996 Rdnr. 1715 mit Nachw. aus. und Literatur).
  • AG Gießen, 15.01.2003 - 22 III 75/02
    Es entspricht vielmehr ersichtlich ganz herrschender Auffassung, dass bei ausländischen Orten neben einer allgemein üblichen deutschen Bezeichnung die Bezeichnung des ausländischen Staates immer hinzuzufügen ist, weil sich zahlreiche europäische Ortsbezeichnungen auch in anderen Staaten wiederfinden und der Geburtsort aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten so genau zu bezeichnen ist, dass er später jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden kann (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 11.3.1999, 7T 171/99; BayObLG StAZ 2000, 338 ff (339); LG Bonn StAZ 1985, 341; Meyer "Bezeichnung dar Orte - Der Standesbeamte zwischen Politik und Realität" in StAZ 1986, 107 f (108); Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, § 2 RdNr. 18; a. A. Reichard, Anm. z. Meyer, StAZ 1986, 260).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 14 Wx 21/99   

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https://dejure.org/1999,20682
OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 14 Wx 21/99 (https://dejure.org/1999,20682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.1999 - 14 Wx 21/99 (https://dejure.org/1999,20682)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 14 Wx 21/99 (https://dejure.org/1999,20682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1362
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

    Es ist allgemein anerkannt, dass Eltern in Bezug auf Verfahren, die Einträge im Geburtenbuch betreffen, materiell beteiligt und antrags- und damit beschwerdeberechtigt sind (vgl. OLG Köln FGPrax 2015, 262; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1362, je zitiert nach juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 59 Rz. 90).
  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Wx 146/14

    Eintragung des Namens eines im Ausland als Findelkind aufgefundenen Kindes

    In Personenstandssachen steht ein Beschwerderecht gegen die Anweisung zur Eintragung eines Kindesnamens in das Geburtenregister gem. § 49 PStG (neben dem Kind, dem Standesamt und der Aufsichtsbehörde) nur einem Elternteil zu (Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rn. 90; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1362).
  • OLG Köln, 20.07.2015 - 2 Wx 151/15

    Berichtigung der Eintragung des Vornamens eines ausländischen Kindes

    Er ist auch materiell beschwert (§ 59 Abs. 1 FamFG); es ist anerkannt, dass ein Elternteil im Anweisungsverfahren betreffend die Eintragung des Kindesnamens unabhängig davon beschwerdeberechtigt ist, ob ihm das Sorgerecht zusteht (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1362; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 59 Rn. 90).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12687
BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Vornamens und Familiennamens in einem Familienbuch; Recht zur Namensanpassung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • vfst.de

    §§ 12, 15 a, 15 b, 15 e, 47 PStG, §§ 4, 15, 26, 94 BVFG, Art. 116 GG, §§ 7, 40 a StAG ff.

  • rechtsportal.de

    Anerkennung der vertriebenenrechtlichen Bescheinigung zur Änderung des Familienbuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - UR III 7/99
  • LG Schweinfurt - 42 T 78/99
  • BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Das materielle Prüfungsrecht des Standesbeamten (§ 15b Abs. 2 PStG i.V.m. § 60 PStG ; vgl. BGH StAZ 1991, 187 = FamRZ 1991, 300; Hepting/Gaaz § 15b Rn. 62) kann durch die Aufgabenkompetenz einer anderen inländischen Behörde begrenzt werden (vgl. Knauber StAZ 1993, 69/73 m.w. N.).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97

    Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Ist wie hier der Eintrag abgeschlossen, so kann er gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BayObLGZ 1997, 323/325 m. w. N.), sofern er im Sinn des gestellten Antrags unrichtig ist.
  • BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98

    Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Es ist als sofortige weitere Beschwerde (§ 27 Abs. 1 , § 29 Abs. 2 FGG ) statthaft, da die vom Beschwerdegericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts den Standesbeamten zur Vornahme einer Amtshandlung anweist und deshalb der sofortigen Beschwerde unterliegt (§ 49 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1999, 153/155 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Nach allgemeiner Auffassung darf das Gericht eine Berichtigung nur anordnen, wenn die Unrichtigkeit des Eintrags ohne jeden Zweifel feststeht (BayObLG StAZ 1993, 387/388; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 580 ff. m.w.N.).
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